Da es sich bei Baurecht um eine für Laien (und manchmal sogar auch für „Profis“) schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir dringend, vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung bei der Bauaufsicht wahrzunehmen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
In einem solchen Beratungsgespräch können die planungsrechtlichen Grundlagen erörtert werden. Etwa, ob sich ein Grundstück innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans befindet.
Eine solche Bauberatung ist kostenlos! Nutzen Sie daher bitte dieses Angebot!
In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Somit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit genau und „in Ruhe“ prüfen.
Die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Bauberatung und die Durchführung der Verfahren sind in Bezirke aufgeteilt:
Kontakt |
zuständig für: |
Herr Seidler |
Gruppenleitung |
Herr Zilligen |
Hülsdonk |
Herr Brands |
Utfort |
Herr Hoffmann |
Asberg (nördlich der A 40) |
Frau Elbers |
Moers-Innenstadt |
Frau Berger-Großmann |
Schwafheim |
Frau Göldel |
Repelen |
Herr Kolenko |
Kapellen, Holderberg, Vennikel |
Herr Düwel |
Wiederkehrende Prüfungen |
Herr Wittich |
Wiederkehrende Prüfungen |
Herr Steinmann |
Gruppenleitung |
Frau Hribsek |
Registratur |
Frau Pannen |
Registratur |
Frau Maaß |
Ordnungsbehördliche Verfahren |
Frau Dohr |
Ordnungsbehördliche Verfahren |
Frau R. Lorenz |
Baulasteneintragungen / Baulastenauskünfte |
Frau N. Lorenz |
Akteneinsichten / Archiv |
Frau Blum |
Akteneinsichten / Archiv |
Frau Paradis |
Akteneinsichten / Archiv |